(Stuttgart) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 30.11.2010 die neue „Düsseldorfer Tabelle 2011″ vorgestellt, die bundesweit eine „Richtlinie“ für den geschuldeten Kindesunterhalt darstellt.

Nach der ab dem 01.01.2011 geltenden „Düsseldorfer Tabelle“, so der der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning, Vizepräsident und Geschäftsführer „Familienrecht“ der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) in Stuttgart, verbleibt berufstätigen Unterhaltspflichtigen ab Jahresbeginn mehr Geld für den eigenen Lebensbedarf. Der sogenannten Selbstbehalt als „unterste Opfergrenze“ wurde von 900 auf 950 Euro im Monat angehoben.

Unterhaltsberechtigte Kinder und Ex-Partner erhalten allerdings im Jahr 2011 keine Erhöhungen, da die Sätze erst im vergangenen Jahr um 13 Prozent deutlich angehoben worden waren. Allerdings haben Studenten mit eigener Wohnung ab 2011 nun Anspruch auf 670 anstatt bisher 640 Euro monatlich.

Weispfenning empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen Rechtsrat einzuholen, wobei er u. a. auch auf die auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte in der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung  für Erb- und Familienrecht e. V –  www.dansef.de – verwies.

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Martin Weispfenning
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht
DANSEF-Vizepräsident und Geschäftsführer „Familienrecht“
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