KG, Beschluss vom 06.04.2018, AZ 6 W 13/18
Ausgabe 01/2019, herausgegeben von KG

Testamentsauslegung: Konkludente Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge bei einer Pflichtteilsstrafklausel
Die Anordnung einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten ohne ausdrückliche Benennung der Erben nach dem Letztversterbenden spricht jedenfalls beim Vorhandensein gemeinsamer Abkömmlinge für deren Erbeinsetzung als Schlusserben.

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