OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2018, AZ 3 Wx 70/17
Ausgabe 02/2019, herausgegeben von OLG Schleswig
Auch zwei getrennte, äußerlich nicht miteinander verbundene Einzeltestamente können eine einzige Urkunde im Rechtssinne darstellen und ein gemeinschaftliches Testament bilden, wenn ihr innerer Bezug auf andere Weise eindeutig ist. Ein Zerschneiden der ursprünglich unzerteilten Urkunde stellt nicht notwendig einen Widerruf dar.
Weitere Informationen: https://www.dnoti.de/entscheidungen/b46edabb-997a-47ff-9524-1354721151f7/28870a4d-2081-4f1a-9101-0f716e37c265/?mode=detail