OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2018, AZ 3 Wx 139/18
Ausgabe 03/2019, herausgegeben von OLG Düsseldorf
Löschung eines für den ersten Verkaufsfall bestellten dinglichen Vorkaufsrechts; Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht; gemischte Schenkung
1. Wird ein Grundbuchberichtigungsantrag ausschließlich darauf gestützt, dass der Unrichtigkeitsnachweis des Grundbuchs geführt sei (hier: infolge Erlöschens eines eingetragenen Vorkaufsrechts für den ersten Verkaufsfall), hält das Grundbuchamt dem gegenüber eine Berichtigungs- und Eintragungsbewilligung für erforderlich, so kann es deren Vorlage in Ermangelung eines auf diesem Wege behebbaren Hindernisses nicht mit der Zwischenverfügung verlangen.
2. Ein Veräußerungsgeschäft mit dem Inhalt einer (teilentgeltlichen) Übertragung des Grundbesitzes vom Vater auf den Sohn und künftigen gesetzlichen Erben gegen eine Einmalzahlung und Einräumung eines zeitlich und räumlich begrenzten Wohnrechts hat – gleich, ob man die Grundlage des Eigentumsübergangs in einem Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder in einem sonstigen Veräußerungsgeschäft an dem Grundstück sieht – jedenfalls das Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts zur Folge.
Weitere Informationen: https://www.dnoti.de/entscheidungen/details/?tx_dnotionlineplusapi_decisions%5bnodeid%5d=f4fb42f9-09c6-4098-8c99-fc7643c33c83&cHash=1a9866e5329098c6fe397ddfae1b7fd5