BGH, Beschluss vom 14.12.2018, AZ V ZR 309/17
Ausgabe 03/2019, herausgegeben von BGH

Wohngeldschulden sind i. d. R. Nachlassverbindlichkeiten
Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte.

Weitere Informationen: https://www.dnoti.de/entscheidungen/details/?tx_dnotionlineplusapi_decisions%5bnodeid%5d=0d98beec-6edb-40a6-8e98-e627c903a25e&cHash=c8f13b73d6d90a84cecc73e8cbdf4966