OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2019, AZ 20 WF 37/19
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von OLG Karlsruhe
Zur Frage, ob es nach erledigtem Umgangsverfahren gerechtfertigt ist, der Kindesmutter im Rahmen der gemäß §§ 83 Abs. 2 i.V.m. 81 Abs. 1 S. 1, 3 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung die Kosten für ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten alleine aufzuerlegen, weil diese durch ihre ablehnende Einstellung die verweigernde Umgangshaltung des Kindes wesentlich beeinflusst (im konkreten Fall verneint).
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2019&Seite=3&nr=28189&pos=34&anz=71