OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2019, AZ 20 W 43/19
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von OLG Frankfurt
Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner Nachlassgegenstände
Die Vornahme einer nur auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkten Abschichtung mit einer außerhalb des Grundbuchs sich vollziehenden Rechtsänderung ist – als unzulässige Durchmischung einer persönlichen und einer gegenständlichen Teilauseinandersetzung – nicht möglich.
Weitere Informationen: https://www.jurion.de/urteile/olg-frankfurt_am_main/2019-02-25/20-w-43_19/