OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2019, AZ 15 W 364/18
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von OLG Hamm
Zu den Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks (§ 51 GBO) aufgrund Unrichtigkeitsnachweises (§§ 22, 29 GBO) in dem Fall, dass die Nacherbfolge unter der auflösenden Bedingung einer Verfügung des Vorerben unter Lebenden über den gesamten Nachlass gestellt worden ist (im Anschluss an Senat, 15 W 218/99).
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/15_W_364_18_Beschluss_20190313.html