LG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2019, AZ 3 O 452/18
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von LG Stuttgart
Schadensersatzanspruch des Erben des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wegen Auszahlung an Bezugsberechtigte
Der Erbe des Versicherungsnehmers hat gegen den Versicherer, der nach dem Todesfall die Versicherungsleistung an die in der Lebensversicherung für den Todesfall des Versicherungsnehmers begünstigte Person auszahlt, jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch, wenn aus Sicht des Versicherers kein offenkundiger Mangel des Valutaverhältnisses erkennbar ist, insbesondere wenn nicht bekannt ist, welcher Rechtsnatur das Valutaverhältnis ist.
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