(Stuttgart) Hat ein Unternehmer die geeignete Nachfolger-Persönlichkeit gefunden, beginnt in der Regel die eigentliche Arbeit, um das Nachfolgeprojekt zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Kernproblem ist dabei häufig, dass der Nachfolger zwar der „Beste“ ist, um das Unternehmen zu übernehmen und in die Zukunft zu führen, dass er aber häufig nicht über die Mittel verfügt, um die Ãœbernahme des Unternehmens zu bewerkstelligen.
Hier setzt die Hilfe von erfahrenen Nachfolgeberatern an, wie der Aachener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Prof. Dr. Roland Schuler, Mitglied der DANSEF Deutsche Anwalts- Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., Stuttgart aus einer Vielzahl von betreuten Nachfolgefällen weiß.
Oftmals gehen sowohl der Unternehmer als auch der Nachfolger davon aus, dass beide Parteien sich zwar einig sind, dass sie sich „gefunden“ haben, um die Nachfolge zu bewerkstelligen, dass aber der Nachfolger nicht in der Lage ist, die finanziellen Vorstellungen des Unternehmers zu erfüllen. Andererseits will der scheidende Unternehmer sein Unternehmen auch nicht verschenken, sondern einen angemessenen Kaufpreis erzielen. An dieser Stelle kann ein Stillstand oder sogar ein Abbruch in den Nachfolgeüberlegungen entstehen, weil einfache Lösungen nicht bereitstehen.
Dabei fehlt es oft nur an der nötigen Phantasie, den richtigen Partnern oder auch der ggf. notwendigen Geduld, um das vermeintliche Finanzierungsproblem zu lösen. In kleineren Fällen hilft oft schon die Hausbank mehr als vermutet wird, weil diese das Unternehmen kennt und weiß, was es mit der geeigneten Persönlichkeit in der Lage ist zu leisten. Oft stehen Mittel der KfW, z. B. KfW-Sonderprogramme oder ERP-Mittel zur Verfügung, um z. B. Finanzierungen bis zu T€ 100 oder T€ 200 zu begleiten. Selbst wenn mit dieser Summe nicht die gesamte Unternehmensübernahme gestemmt werden kann, kann sie doch einen signifikanten Einstieg des Nachfolgers in das Unternehmen ermöglichen. Dafür reichen ggf. schon Anteile von z. B. 10%, so dass mit der genannten Summe durchaus Unternehmens-übernahmen im Volumen von ca. 2 Mio. Euro Unternehmenswert eingeleitet werden können.
Aber auch größere Unternehmenswerte können mit geeigneten Modellen gestemmt werden. Zum einen kann es sinnvoll sein, Beteiligungsgesellschaften an Bord zu nehmen, die die Übernahme in der Regel als Minderheitsgesellschafter und reiner Kapitalgeber begleiten. Andererseits finden sich ggf. mehrere Nachfolger zusammen, die gemeinsam dann schon in der Lage wären, ein Unternehmen von z. B. 5 Mio. Euro zu übernehmen. Selbst wenn die Banken ein solches Volumen nicht finanzieren wollen, muss dies nicht das Ende der Übernahmeüberlegungen sein. Durch intelligente Gestaltungen kann auch ohne die Beteiligung von Banken oder Beteiligungsgesellschaften der Einstieg in die Unternehmensnachfolge gefunden werden, wenn das Unternehmen über die notwendige Dynamik verfügt.
Ein großer weiterer Effekt, so erläutert Prof. Schuler, liege zudem in der richtigen Gestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Im Zuge der Unternehmensnachfolge sei nämlich der Zugriff des Finanzamtes nicht nur ein Reflex, sondern eine gestaltbare Größe, die erhebliche finanzielle Mittel binden kann oder eben nicht. Wenn diese ersparten Mittel dann zur Finanzierung des Unternehmenskaufpreises beitragen, sind sowohl der Übernehmende als auch der Abgebende gleichermaßen von solchen Vorteilen begünstigt.
Als wichtigen Parameter, um in diesem Sinne die Übernahme der weiteren Anteile zu gewährleisten, bezeichnet Prof. Schuler die für die geplante Nachfolge richtige Rechtsform des Unternehmens. Diese müsse bestimmt und ggf. vor Einleitung der Nachfolgemaßnahmen hergestellt werden. Dies sei gerade unter dem genannten Finanzierungsaspekt besonders wichtig. Die Form der Finanzierung und insbesondere deren steuerliche Gestaltung habe nämlich erheblichen Einfluss darauf, wann der Nachfolger in der Lage sein werde, die übrigen Anteile des Unternehmens ganz oder nach und nach zu übernehmen. Schließlich solle am Ende des Nachfolgeprojektes ja die vollständige Übernahme durch den Nachfolger und das vollständige Ausscheiden des bisherigen Unternehmers stehen. Und dafür brauche der Nachfolger in der Regel viel Geld. Idealerweise könne er diese finanziellen Mittel nach dem Einstieg nahezu steuerfrei ansammeln und auf diesem Weg die Zeitspanne bis zur Übernahme der übrigen Unternehmensanteile erheblich verkürzen.
Unternehmern und potentiellen Nachfolgern empfiehlt Prof. Schuler daher, die Nachfolgeregelung nicht an vermeintlich nicht möglichen Finanzierungen scheitern zu lassen, sondern Expertenrat einzuholen, den u.a. die bundesweit mehr als 700 spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., www.dansef.de zur Verfügung stellen.
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