Unsere Vereinigung widmet sich speziell den zahlreichen Rechtsproblemen des gesamten Erb- und Familienrechts einschließlich damit verbundener steuerlicher Folgen.
Mitglieder unserer Vereinigung sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf die vorgenannten Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher eine besondere kompetente Beratung in allen erbrechtlichen sowie familien- und scheidungsrechtlichen Angelegenheiten gewährleistet können.
Um für die Rechtssuchenden eine besonders qualifizierte Beratung sicherstelllen zu können, haben die in unserer Expertendatenbank aufgeführten spezialisierten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- Zulassung seit mindestens fünf Jahren
- Interessen-/Tätigkeitsschwerpunkt in einem der Gebiete
- Gleichzeitige Notarstellung (soweit je nach Bundesland zulässig) und/oder Fachanwaltschaft für Familienrecht bzw. Fachanwaltschaft für Erbrecht bevorzugt
Darüber hinaus wurden zur ständigen Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder folgende Fachaus- schüsse ins Leben gerufen:
- Fachausschuß für "Testamentsgestaltung und Nachlaßrecht"
- Fachausschuß für "Unternehmensnachfolge"
- Fachausschuß für "Internationales Erbrecht"
- Fachausschuß für "Testamentsvollstreckung, Nachlaßgeschäft und Nachlaßverwaltung"
- Fachausschuß für "Nationales und internationales Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht / Einkommensteuer / Unternehmensbesteuerung"
- Fachausschuß für "Familienrecht"
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Elterliche Sorge
- Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Eheverträge
- "Mischehen" - Auslandsbeszug





