OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2025, AZ 6 UF 11/25
Ausgabe: 03/2025Familienrecht
Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist auch gemäß § 249 Abs. 2 FamFG unstatthaft, wenn über den Kindesunterhalt eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts existiert. Dies gilt unabhängig davon, ob vor einer Vollstreckung das Verfahren nach §§ 36 ff. AUG (Exequaturverfahren) durchgeführt werden müsste.
Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…