OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2025, AZ 6 UF 18/25

Ausgabe: 03/2025Familienrecht

Wird eine Vereinbarung zum Umgangsrecht nicht ordnungsgemäß protokolliert, ist auf eine Beschwerde gegen den Billigungsbeschluss nach § 156 Abs. 2 FamFG dieser antragsunabhängig nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG aufzuheben und das Verfahren an die erste Instanz zurückzuverweisen.

Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…