OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.02.2025, AZ 8 W 21/24
Ausgabe: 03/2025Erbrecht
Regeln Eheleute in einem Erbvertrag die Erbfolge umfassend und verfügen sie später in einem gemeinschaftlichen Testament über einzelne Nachlassgegenstände separat – während bzgl. anderer Nachlassgegenstände bewusst keine Regelung erfolgt, so ist darin grundsätzlich auch dann keine von der vertraglichen Erbeinsetzung abweichende Regelung, sondern lediglich ein ergänzendes (Voraus-)Vermächtnis bzgl. dieser Gegenstände zu sehen, wenn einer davon den Großteils des verbliebenen Vermögens bei Ableben des Zuletztversterbenden ausmacht.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJ…