Referent:
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Eva Kreienberg*
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Kaiserslautern
Inhalt:
Der Bundestag hat am 02.07.2009 die lange angekündigte Reform des Erb- und Verjährungsrechtes verabschiedet. Wesentliche Ziele der Reform waren
- die Erweiterung und Anpassung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- bessere Anrechnungsmöglichkeiten für Schenkungen
- die Rechtsposition des Erben wird gegenüber den Pflichtteilsberechtigten gestärkt (Stundungsvorschriften, quotale Kürzung des Pflichtteilsergänzungsanspruches)
- Pflegeleistungen sollen stärker im Rahmen der Erbauseinandersetzung gewürdigt werden
- Die erbrechtlichen Verjährungsvorschiften werden angepasst
Das Gesetz tritt zum 01.01.2010 in Kraft und gilt für alle Erbfälle ab diesem Zeitpunkt. Ob und wie die Ziele umgesetzt wurden, was sich im Einzelnen hinter der Reform verbirgt, was Betroffene und Berater jetzt beachten müssen, wird in diesem Seminar erörtert.
* „Die Referentin ist Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und externe Promovendin an der Universität Mainz zu erbrechtlichen Fragen erbrachter Pflegeleistungen.“
Zeitplan: (4 Pflichtstunden ohne Pausen): 13.30 bis 18.00 Uhr
Tagungsanschrift:
- Jugendherberge Stuttgart International
Haußmannstrasse 27
70188 Stuttgart
Tel.: +49 711 664747-0
Fax: +49 711 664747-10
info@jugendherberge-stuttgart.de
www.jugendherberge-stuttgart.de
Kontakt:
- Eva Kreienberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwälte Kreienberg & Kuntz
Kanalstraße 1
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631 – 36 07 110
Fax: 0631 – 36 07 112
info@rechtsanwaelte-k-k.de
www.rechtsanwaelte-k-k.de