OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2019, AZ 5 UF 46/19
Ausgabe: 05/2019Familienrecht
Verhältnismäßigkeit in Gewaltschutzverfahren
Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte nur für bestimmte Arten von Verletzungsformen im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b GewSchG, verbietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, darüberhinausgehende Verbote anzuordnen.
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