OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2019, AZ 20 WF 37/19
Ausgabe: 06-2019Familienrecht
Zur Frage, ob es nach erledigtem Umgangsverfahren gerechtfertigt ist, der Kindesmutter im Rahmen der gemäß §§ 83 Abs. 2 i.V.m. 81 Abs. 1 S. 1, 3 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung die Kosten für ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten alleine aufzuerlegen, weil diese durch ihre ablehnende Einstellung die verweigernde Umgangshaltung des Kindes wesentlich beeinflusst (im konkreten Fall verneint).
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