BFH, Beschluss vom 11.12.2019, AZ II B 67/18

Ausgabe: 02-2020Erbschaftssteuerrecht

1. NV: Lässt der angezeigte schenkungssteuerrechtliche Sachverhalt auf weitere steuerbare Zuwendungen schließen, kann die Finanzbehörde ihre Prüfung auch auf weitere Zeiträume ausdehnen und ist nicht darauf beschränkt, nur die betreffenden Stichtage zu überprüfen.
2. NV: Die Grenze des Ermessens ist lediglich dort erreicht, wo die Außenprüfung einer unzulässigen Ausforschungsprüfung „ins Blaue“ hinein gleichkommt.

Weitere Informationen: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…