OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2020, AZ 20 UF 178/19
Ausgabe: 04-2020Familienrecht
Konventionelle Rentenversicherung für den Ausgleichsberechtigten aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung des Ausgleichspflichtigen im Wege der internen Teilung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung, deren Wert von der Marktentwicklung des oder der jeweiligen Fonds abhängt, und eine konventionelle Rentenversicherung haben keine „vergleichbare Wertentwicklung“ i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG. Daher kann mit dem Ausgleichswert einer solchen fondsgebundenen Rentenversicherung des Ausgleichspflichtigen im Wege der internen Teilung eine konventionelle Rentenversicherung für den Ausgleichsberechtigten nicht eingerichtet werden.
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