OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2020, AZ 7 UF 64/20
Ausgabe: 07-2020Familienrecht
Ausgleichung mehrerer geringwertiger Anrechte beim gleichen betrieblichen Versorgungsträger; Kriterien der Ermessenausübung
Hat ein Ehegatte aufgrund einer einheitlichen Versorgungszusage mehrere geringfügige Anrechte der betrieblichen Altersversorgung erworben, kann es im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG geboten sein, den Gesamtwert der Versorgungsteile in die Abwägung einzubeziehen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2020/…