FG Münster, Beschluss vom 25.06.2020, AZ 3 K 13/20 F
Ausgabe: 07-2020Erbschaftssteuerrecht
Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG).
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…