OLG München, Beschluss vom 28.05.2020, AZ 31 Wx 164/20
Ausgabe: 09-2020Erbrecht
Amtliche Erbenermittlung in Bayern
1. Zweck der amtlichen Erbenermittlung in Bayern ist in erster Linie die Vorbereitung einer Entscheidung über das Erbrecht und die Sicherung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und Beweismittel (Anschluss an OLG München FGPrax 2010, 138; und BayObLGZ 1985, 244, 250). (Rn. 4)
2. Hat kein Verfahrensbeteiligter einen Erbscheinsantrag gestellt, kommt der Erlass eines Feststellungsbeschlusses im Hinblick auf das Erbrecht nicht in Betracht.
Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…