BGH, Beschluss vom 01.12.2020, AZ XII ZB 349/20

Ausgabe: 11-2020Betreuungsrecht

a) Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22.Juli 2020 –XII ZB 228/20- juris).
b) Grundsätzlich ist das die Unterbringung genehmigende Gericht der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betreuerbestellung enthoben. Allerdings hat das Gericht zu prüfen, ob die Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers erfasst wird und – bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers – ob auch die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum seiner Bestellung umfasst ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August 2013 –XII ZB 614/11-FamRZ 2013, 1726).

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