BGH, Beschluss vom 13.01.2021, AZ XII ZB 401/20

Ausgabe: 2-2021Familienrecht

Bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile ist der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (Fortführung von Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 -XII ZB 336/16 -FamRZ 2018, 1745).

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