BGH, Beschluss vom 16.12.2020, AZ XII ZR 28/20

Ausgabe: 2-2021Familienrecht

a) Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. August 2013 –XII ZB 673/12- FamRZ 2013, 1715).
b) Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklaratorische Bedeutung.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…