BGH, Beschluss vom 29.09.2021, AZ IV ZR 328/20
Ausgabe: 10-2021Erbrecht
Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde
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