BFH, Beschluss vom 16.06.2021, AZ X R 30/20
Ausgabe: 01-2022Erbschaftssteuerrecht
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…