BGH, Beschluss vom 16.03.2022, AZ XII ZB 248/21

Ausgabe: 04-2022Betreuungsrecht

Bei einem Wechsel des Berufsbetreuers während eines laufenden Abrechnungsmonats berechnet sich die Vergütung des ausscheidenden Betreuers zeitanteilig nach Tagen bis zur Beendigung der Betreuung. Maßgeblich für die Beendigung ist dabei nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft, sondern der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung über den Betreuerwechsel.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…