VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2022, AZ 2 S 3636/21
Ausgabe: 04-2022Erbrecht
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine zum Nachlass gehörende Wohnung innehaben und zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben.
Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben grundsätzlich die für die Zweitwohnungsbesteuerung erforderliche (gemeinschaftliche) tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis.
Weitere Informationen: https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtspre…