Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.02.2022, AZ 3 K 210/21
Ausgabe: 04-2022Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel, wenn die vorangegangenen Generationen bereits verstorben sind
Urenkel haben auch bei Vorversteberben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag.
Revision zugelassen
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