FG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2022, AZ 4 K 896/20 Erb
Ausgabe: 09-2022Erbschaftssteuerrecht
Am 30.11.1988 verstarb die kinderlose und unverheiratete A, die Erblasserin. Der Kläger und seine Schwester, die Kinder einer vorverstorbenen Schwester der Erblasserin, beantragten nach dem Tod der Erblasserin beim Nachlassgericht einen Erbschein, nach dem sie auf Grund gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt worden sein sollten. Am 05.01.1989 erteilte das Amtsgericht Z-Stadt den Erbschein.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…