BFH, Beschluss vom 09.06.2022, AZ X B 15/21
Ausgabe: 09-2022Erbschaftssteuerrecht
NV: Auch nach der Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 und dem Beschluss des BVerfG vom 07.05.2013 – 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 (BVerfGE 133, 377) zum Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist eine Ausweitung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG auf Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebensgefährten und Eltern eines gemeinsamen Kindes verfassungsrechtlich nicht geboten.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…