OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, AZ 19 W 64/21
Ausgabe: 10-2022Erbrecht
Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung kann gegenüber dem Grundbuchamt auch durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Nachlassgerichts geführt werden.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…