BFH, Beschluss vom 20.09.2022, AZ II B 2/22
Ausgabe: 11-2022Erbschaftssteuerrecht
NV: Auf den nicht haushaltsangehörigen Erwerber ist Art. 4 Abs. 3 DBA USA-ERB 2000 auch dann nicht anwendbar, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. b DBA USA-ERB 2000 auf den Wohnsitz des Erwerbers stützt.
Zur Information ein Auszug aus dem Tatbestand
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), ohne zugleich deutsche Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) zu sein. Sie hat seit dem 15.09.2011 einen Wohnsitz in Deutschland. Mit dem Tod ihrer am 14.02.2015 verstorbenen Tante, die ebenfalls die Staatsangehörigkeit der USA besaß und dort wohnhaft war, erwarb die Klägerin einen Anspruch auf Auszahlung einer Todesfallleistung aus einem Altersvorsorgeplan. Der Beklagte und Beschwerdegegner (Finanzamt) setzte Erbschaftsteuer gegenüber der Klägerin fest. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…