OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.07.2022, AZ 2 UF 37/22
Ausgabe: 01-2023Familienrecht
Der 2. Familiensenat hat entschieden, dass die strikte Ablehnung der Impfung durch die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen Sorge in Bezug auf die Befugnis zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung und die Anordnung eines Ergänzungspflegers rechtfertigt.
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