BFH, Beschluss vom 12.10.2022, AZ II R 5/20
Ausgabe: 02-2023Erbschaftssteuerrecht
1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…