FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2023, AZ 4 V 1553/22 A(Erb)
Ausgabe: 02-2023Erbschaftssteuerrecht
Aussetzung der Vollziehung – Ein nach dem 31.12.2021 bei Gericht per Telefax gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch eine Rechtsanwältin ist nach § 52d Satz 1 FGO auch dann unwirksam, wenn die Rechtsanwältin den Antrag nicht in ihrer Eigenschaft als Berufsträgerin stellt.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…