OLG Bamberg, Beschluss vom 04.05.2023, AZ 2 UF 244/22
Ausgabe: 05-2023Familienrecht
1. Beim Akteneinsichtsgesuch in ein abgeschlossenes Verfahren handelt es sich um ein selbständiges Verfahren iSd Art. 111 Abs. 2 FGG-RG.
2. Gegen die Ablehnung des nach § 13 FamFG zu beurteilenden Akteneinsichtsgesuchs ist die Beschwerde gem. §§ 58ff. FamFG statthaft.
3. Das Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in ein bereits abgeschlossenes Verfahren erfordert ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht, was glaubhaft zu machen ist.
Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…