BGH, Beschluss vom 26.04.2023, AZ IV ZB 11/22

Ausgabe: 05-2023Erbrecht

In die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.

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