BFH, Beschluss vom 26.07.2023, AZ II R 35/21
Ausgabe: 10-2023Erbschaftssteuerrecht
Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…