OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2023, AZ 20 UF 17/23
Ausgabe: 11-2023Familienrecht
1. Bei der internen Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte hat keine Maßgabenanordnung der Verzinsung des jeweiligen Ausgleichswerts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu erfolgen, wenn die Teilungsordnung die gleichmäßige Teilhabe des Ausgleichsanrechts an der Wertentwicklung des Anrechts des ausgleichspflichtigen Ehegatten gewährleistet.
2. Zur Notwendigkeit der (gleichzeitigen) Übertragung von Fondsanteilen und des Anrechts auf eine garantierte Mindestversorgungsleistung bei interner Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte.
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