FG Münster, Beschluss vom 10.08.2023, AZ 3 K 2723/21 F
Ausgabe: 01-2024Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftsteuer – Zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten nach Köpfen, zur Einbeziehung des Erblassers als Beschäftigter und zur Auslegung des Merkmals „nicht ausschließlich oder überwiegend im Betrieb tätig“ i. S. d. § 13a Abs. 3 Satz 7 ErbStG in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 (BGBl. I 2016, 2464).
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…