FG Münster, Beschluss vom 26.09.2023, AZ 3 K 2466/21 F
Ausgabe: 01-2024Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftsteuer – Zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten nach Köpfen, zur Einbeziehung des Erblassers als Beschäftigter und zur Auslegung des Merkmals „nicht ausschließlich oder überwiegend im Betrieb tätig“ i. S. d. § 13a Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ErbStG in der Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011 (BGBl. I 2011, 2131).
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…