OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2024, AZ 15 WF 23/24
Ausgabe: 04/2024Familienrecht
1. Eine Tätigkeit des für ein minderjähriges Kind bestellten anwaltlichen Ergänzungspflegers begründet einen nach dem RVG abrechenbaren Aufwendungsersatzanspruch nur dann, wenn professioneller Rechtsrat bei der Aufgabenwahrnehmung notwendig ist.
2. Sofern der Ergänzungspfleger für die Genehmigung eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrages keine anwaltsspezifischen Aufgaben wahrzunehmen, sondern nur einen Abgleich des Vertrags mit der testamentarischen Verfügung vorzunehmen hat, begründet dies in der Regel nur einen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch nach dem VBVG.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…