FG Münster, Beschluss vom 11.04.2024, AZ 3 K 959/22 Erb
Ausgabe: 06-2024Erbschaftssteuerrecht
Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zusammenhang mit abgetretenen Lebensversicherungsansprüchen ein zutreffender Wertansatz als Nachlassvermögen erfolgt ist, und darüber, ob der Wert mehrerer wirtschaftlicher Einheiten des Betriebsvermögens für Zwecke der Optionsverschonung zu saldieren ist.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…