OLG Hamm, Beschluss vom 02.10.2024, AZ 2 UF 108/23

Ausgabe: 10/2024Familienrecht

1. Der Teilentzug des elterlichen Sorgerechts zur Aufarbeitung eines Loyalitätskonflikts ist nicht geeignet, wenn die erforderlichen Maßnahmen (therapeutische Anbindung der Kinder) vom Ergänzungspfleger nicht umgesetzt werden.

2. Zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls können konkrete Weisung an den Sorgeberechtigten (Antrag auf Hilfen zur Erziehung in Form einer Erziehungsbeistandschaft) geeignet und erforderlich sein.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2024/2_U…