BGH, Beschluss vom 14.08.2024, AZ XII ZB 386/23
Ausgabe: 10/2024Familienrecht
Beschwerdeanträge genügen den gesetzlichen Anforderungen, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Beschwerdeführers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erhellen, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die erstinstanzliche Entscheidung angefochten werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Februar 2023 – XII ZB 351/21 – FamRZ 2023, 877).
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