OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2024, AZ 14 W 95/23 (Wx)
Ausgabe: 10/2024Erbrecht
1. Kann im Wege der Amtsermittlung gemäß § 26 FamFG in einem Erbscheinverfahren nach Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens nicht mit der erforderlichen Sicherheit geklärt werden, dass ein Erblasser von seinem Ehegatten überlebt worden ist, greift die Vermutung des § 11 VerschG.
2. An den Beweis des Überlebens im Rahmen des § 1923 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.1995 – 15 W 120/95, Rn. 25, juris).
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…