Referent:

  • Eva Kreienberg*
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Erbrecht
    Kaiserslautern

Inhalt:
Der Bundestag hat am 02.07.2009 die lange angekündigte Reform des Erb- und Verjährungsrechtes verabschiedet. Wesentliche Ziele der Reform waren

  • die Erweiterung und Anpassung der Pflichtteilsentziehungsgründe
  • bessere Anrechnungsmöglichkeiten für Schenkungen
  • die Rechtsposition des Erben wird gegenüber den Pflichtteilsberechtigten gestärkt (Stundungsvorschriften, quotale Kürzung des Pflichtteilsergänzungsanspruches)
  • Pflegeleistungen sollen stärker im Rahmen der Erbauseinandersetzung gewürdigt werden
  • Die erbrechtlichen Verjährungsvorschiften werden angepasst

Das Gesetz tritt zum 01.01.2010 in Kraft und gilt für alle Erbfälle ab diesem Zeitpunkt. Ob und wie die Ziele umgesetzt wurden, was sich im Einzelnen hinter der Reform verbirgt, was Betroffene und Berater jetzt beachten müssen, wird in diesem Seminar erörtert.

* „Die Referentin ist Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und externe Promovendin an der Universität Mainz zu erbrechtlichen Fragen erbrachter Pflegeleistungen.“

 

 

Zeitplan: (4 Pflichtstunden ohne Pausen): 09.00 bis 13.45 Uhr

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