Ausgabe: 02/2019Familienrecht
Neuregelungen für das Internationale Güterrecht von Ehegatten und eingetragenen Partnern. Die Ehegüterrechtsverordnung (EuGüVO) und die Verordnung für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) sind seit dem 29. Januar 2019 anwendbar. Außerdem ist das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts erlassen (BGBl. 2018 I, S. 2573) in seinen wesentlichen Teilen zum 29. Januar 2019 in Kraft getreten.
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